Allgemeine Geschäftsbedingungen der O.M.A. Verlags Marketing GmbH

 

§ 1 Allgemeines

Die O.M.A. Verlags Marketing GmbH, nachfolgend OMA benannt, vertreten durch die Inhaberin Marie Borgelt, mit Sitz in 49074 Osnabrück betreibt ein Branchenverzeichnis unter der Internetseite www.online-branchen-auskunft.de und www.online-branchen-auskunft.at

Der Eintrag in das Branchenverzeichnis ist kostenpflichtig. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Vertragspartner.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB) regeln abschließend den

Inhalt der vertraglichen Beziehung zwischen OMA und dem Kunden. 

Die AGBs sind im Internet unter www.online-branchen-auskunft.de /at jederzeit frei abrufbar.

 

§ 2 Vertragsabschluss / Vertragsbeginn / Kündigung

Der Kunde hat fernmündlich (oder im Internet) ein Vertragsangebot abgegeben. Ein Vertrag über einen Eintrag in das Branchenverzeichnis OMA kommt mit Annahme eines Auftrages, spätestens mit der Aufnahme des Kunden in das

Branchenverzeichnis OMA zustande. Der Kunde verpflichtet sich, bei der Anmeldung vollständige sowie sachlich und inhaltlich richtige Daten anzugeben und versichert verbindlich, mindestens 18 Jahre alt zu sein. Änderungen der persönlichen Daten (z.B. Änderung von e-mail Adressen, Änderung der Anschrift usw.) wird der Kunde unverzüglich eigenständig über die Post oder Mailadresse

von OMA melden. OMA bietet unterschiedliche Vertragslaufzeiten an, nämlich 6 Monate, 12 Monate, 24 Monate oder 

36 Monate (mit einer Zahllast für die Dauer von 24 Monaten). Der Vertrag verlängert sich automatisch um die vereinbarte Vertragslaufzeit (6, 12, 24 oder 36) Monate (mit einer Zahllast von 24 Monaten), sofern er nicht mindestens 3 Monate vor Ablauf des jeweils vereinbarten Vertragszeitraums schriftlich gegenüber OMA gekündigt wird.

Die Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist bleibt OMA vorbehalten. Wichtige Gründe sind u.a. Nichtzahlung trotz Fälligkeit und Verzug, Vermögensverfall, Insolvenz oder Geschäftsaufgabe des Kunden sowie

Anhaltspunkte dafür, dass durch die Veröffentlichung des Werbeeintrags das geschäftliche Ansehen von OMA Schaden nehmen könnte.

 

§ 3 Leistungsumfang

Der Kunde beauftragt OMA ihn auf der Internetseite www.online-branchen-auskunft.de 

bzw. www.online-branchen-auskunft.at einzutragen.

Um dies zu gewährleisten ist der Kunde damit einverstanden, dass OMA die von ihm angegebenen Daten speichert.

Der Eintrag in das Firmenverzeichnis www.online-branchen-auskunft.de/at beinhaltet zunächst die Aufnahme der persönlichen Daten wie Name, Berufsbezeichnung, Anschrift, Telefon- und Telefaxnummer, Mobiltelefonnummer, E-mail Adresse und die eigene Internetseite des

Kunden. Nach Vorlage des Kunden kann ein Firmenlogo mit eingetragen werden. Unter dem Punkt „Zusatzinfo“ auf der Internetseite www.oniline-branchen-auskunft.de/at können bis zu 16 Begriffe aufgenommen werden, die das Leistungsspektrum des Kunden näher beschreiben.

Unter dem Punkt „Ansichten“ auf der Internetseite www.online-branchen-auskunft.de/at können maximal 1 Firmenlogo in dem Eintrag vorhanden sein.

Die erforderlichen Begriffe sowie geeignete Bilder werden vom Kunden zur Verfügung gestellt. Die Pflege der eingetragenen Daten erfolgt durch OMA. Soweit Änderungen im Eintrag vorgenommen werden müssen (wie z.B. Änderung von Adresse oder Telefonnummer) erfolgen diese kostenlos durch OMA.

 

§ 4 Vergütung, Zahlungsbedingungen

Es wird zu jedem Vertrag eine individuelle Preisabsprache getroffen. Rechnungen sind ohne Abzug nach Rechnungsstellung sofort fällig und zahlbar. Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug, ist OMA berechtigt Mahnkosten zu erheben.

 

§ 5 Datenverarbeitung / Datenschutz

Der Kunde willigt in die notwendige Verarbeitung seiner angegebenen Daten, soweit zur Vertragsabwicklung, Leistungserbringung oder Abrechnung erforderlich, nach den Bestimmungen des Teledienstschutzgesetztes (TDDSG) und des Bundesdatenschutzgesetztes (BDSG) ein. Insbesondere werden die in § 9 BDSG und der dazugehörigen Anlage enthaltene technische

und organisatorische Datensicherungsmaßnahmen, soweit anwendbar, durch OMA beachtet. Die Mitarbeiter von OMA sind auf das Datenschutzgeheimnis gem.  § 5 BDSG verpflichtet.

 

§ 6 Ausdrückliches Einverständnis zur Bewerbung

Mit Einbeziehung und Akzeptanz dieser AGB erklärt sich der Kunde ausdrücklich damit einverstanden, Informationen weiterer Produkte von OMA bis zu 36 Monate nach ursprünglichem Vertragsschluss in geeigneter Form zu erhalten. Die Informationen können

telefonisch, via E-Mail oder schriftlich und maximal zweimalig erfolgen. Dieses Einverständnis ist jederzeit ohne Angaben von Gründen widerrufbar. Die Widerruferklärung kann per E-Mail, schriftlich oder per Fax erfolgen.

 

§ 7 Haftung

OMA haftet nicht bei Betriebsstörungen, Fällen höhere Gewalt oder sonstigen, auch (aber nicht nur) technischen Beeinträchtigungen außerhalb des Einflussbereiches von OMA. Schadensersatzansprüche jeglicher Art sind ausgeschlossen, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter oder Mitarbeiter von OMA oder ihre Erfüllungsgehilfen haben vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder der Schaden beruht auf einer schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und die Haftungsbegrenzung gelten nicht bei einer

Haftung wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder Gesundheit. Obwohl OMA datenschutzrechtliche Standards weitestgehend beachtet, kann sie keine Gewähr dafür übernehmen, wie Dritte mit auf www.online-branche-auskunft.de bzw. 

www.online-branchen-auskunft.at ,  den aufgenommenen Daten der Kunden umgehen.

 

§ 8 Gerichtsstand Sonstiges

Auf den Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Gerichtsstand ist Osnabrück, soweit kein ausschließlicher Gerichtsstand besteht. Sollten einzelne Bestimmungen der vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame

und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den

Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

 

Stand: Juni 2010 - 2023